Startseite
  • Werkzeuge-Elektrowerkzeuge-Arbeitsschutz
  • Betriebsausstattung und Profizubehör für Haus, Garten und Werkstatt
  • Befestigungstechnik
  • Chemisch-Technische Produkte
  • Baubeschläge
  • Sicherheitstechnik
  • Metallbearbeitungsmaschinen

  • Home
  • Impressum
  • AGB
  • Gewährleistung
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutz
  • Versandinformationen

Vertrag widerrufen

Sie können Ihren Kaufvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Starten Sie den Widerruf hier:

Vertrag widerrufen
Logo Preis-Leistung
  • Werkzeuge-Elektrowerkzeuge-Arbeitsschutz
  • Rund ums Haus
  • Befestigungstechnik
  • Chem.-Techn. Produkte
  • Baubeschläge
  • Sicherheitstechnik
  • Metallbearbeitungsmaschinen

Doppelmaulschlüssel

Breadcrumb

  1. Werkzeuge-Elektrowerkzeuge-Arbeitsschutz
  2. Handwerkzeuge
  3. Schlüssel I Steckschlüssel
  4. Schlüssel
  5. Maulschlüssel
  6. Doppelmaulschlüssel
Doppelmaulschlüssel DIN 3110 WGB

Doppelmaulschlüssel DIN 3110 WGB

WGB Doppelmaulschlüssel nach DIN 3110 in 13 Weitenpaaren von 6 × 7 mm bis 30 × 32 mm: verchromt, aus…

Doppelmaulschlüssel klein No. 8

Doppelmaulschlüssel klein No. 8

GEDORE Doppelmaulschlüssel 8 klein in 10 mm und 13 mm: gleiche Schlüsselweiten, flache…

Doppelmaulschlüssel No. 6 DIN 3110

Doppelmaulschlüssel No. 6 DIN 3110

GEDORE Doppelmaulschlüssel No. 6 nach DIN 3110 in über 30 Weitenpaaren von 4 × 5 mm bis 38 × 42 mm:…

Doppelmaulschlüssel DIN 895 Stubai

Doppelmaulschlüssel DIN 895 Stubai

STUBAI Doppelmaulschlüssel nach DIN 895 in 13 × 15 mm mit Maulstellung 15º – die österreichische…

Doppelmaulschlüssel DIN 895 WGB Type 9650

Doppelmaulschlüssel DIN 895 WGB Type 9650

WGB Doppelmaulschlüssel Type 9650 nach DIN 895 in 13 Weitenpaaren von 8 × 9 mm bis 41 × 46 mm,…

Doppelmaulschlüssel DIN 895 WGB Type 9659

Doppelmaulschlüssel DIN 895 WGB Type 9659

WGB Doppelmaulschlüssel Type 9659 nach DIN 895 in 18 verchromten Weitenpaaren von 6 × 7 mm bis 55 ×…

Filter
Material
Oberfläche
DIN
Länge
A
Logo Preis-Leistung
  • Home
  • Impressum
  • AGB
  • Gewährleistung
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutz
  • Versandinformationen

 

© 2026 - PAULYHOF sales

Widerruf

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Grafik in voller Größe öffnen.

Der Hinweis als Text

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Den Hinweis als Text anzeigen

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien