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Hammer, Hämmer, Fäustl, Schlägel

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Schlosserhammer

Schlosserhammer nach DIN 1041: 100–2000 g von STUBAI, GEDORE, PEDDINGHAUS, WGB & BGS. Eschen-,…

Tischlerhammer

Tischlerhammer

Tischlerhammer von STUBAI in Bahngröße 22, 25 und 28 mm sowie Tischlerklüpfel von ULMIA und STUBAI…

Fäustel

Fäustel

Handfäustel nach DIN 6475 von KRENHOF mit Eschenstiel und BGS mit Fiberglasstiel – 1000, 1250, 1500…

Vorschlaghammer

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Vorschlaghammer von 3000 bis 10000 g: GEDORE Rotband Plus mit Hickorystiel, PEDDINGHAUS Ultratec &…

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Steinschlägel von 3000 bis 6000 g: KRENHOF und SONNECK mit Eschen- oder Fiberglasstiel. Verschiedene…

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Schonhammer, Gummihammer und Plastikhammer in über 100 Ausführungen: HALDER mit Hickorystiel, GEDORE…

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Lattenhammer und Zimmermannshammer von PEDDINGHAUS und PICARD – 600 bis 950 g, mit Glasfaser-,…

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Maurerhammer von KRENHOF und GEDORE mit Nagelzieher – 500 g mit Holzstiel, 600 g in Berliner Form…

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STUBAI Glaserhammer mit trapezförmigem, scharfkantigem Kopf und Holzstiel, Gewicht 160 g – für…

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STUBAI Schlackenhammer mit lackiertem Heft, 350 g – der Schweißerhammer zum Entfernen von Schlacke…

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EBNER Hammerstiele aus Esche natur – für Hammer von 200 g bis 8 kg, gerade, konisch, fassoniert oder…

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Grafik in voller Größe öffnen.

Der Hinweis als Text

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien