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Schonhammer

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Gummihammer mit Eschen- oder Fiberglasstiel: fassförmig in fünf Größen, Vollgummi, in Schwarz und…

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Kupferhammer mit Hickorystiel von 750 bis 5000 g: GEDORE 622 H Rotband Plus und PEDDINGHAUS.…

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STUBAI Kunststoffhammer in keilförmiger Ausführung, 155 × 85 × 35 mm – der Schonhammer für…

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Schonhammer Simplex

Schonhammer Simplex

HALDER SIMPLEX Schonhammer von 40 bis 60 mm Kopfdurchmesser – Gummi, Plastik, Nylon, Alu und…

Schonhammer Simplex Zubehör

Schonhammer Simplex Zubehör

HALDER SIMPLEX Zubehör: Schlageinsätze in Gummi, Plastik, Nylon, Alu, TPE-Soft und Super-Plastik für…

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Schonhammer rückschlagfrei

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Schon-Vorschlaghammer

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Schonhammer Secural

HALDER Schonhammer Secural mit Kopf 30 × 40 mm aus Polyurethan gelb und Gummigriff – der extra…

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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Grafik in voller Größe öffnen.

Der Hinweis als Text

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Den Hinweis als Text anzeigen

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien