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Muttern

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Sechskantmuttern

Sechskantmuttern

Sechskantmuttern nach ISO 4032, DIN 934 und ISO 8673 Feingewinde – in Stahl, Edelstahl und Messing,…

Sicherungsmuttern

Sicherungsmuttern

Sicherungsmuttern mit Polyamideinlage und Ganzmetall-Ausführung nach ISO 7042, DIN 985, EN 1663 und…

Hutmuttern

Hutmuttern

Hutmuttern nach DIN 1587 in hoher und DIN 917 in niedriger Form sowie Sicherungs-Hutmuttern nach DIN…

Langmuttern

Langmuttern

Langmuttern nach DIN 6334 in 3 d und Sonderformen – in Edelstahl A2/A4 und Stahl verzinkt, von M3…

Reduzierstücke

Reduzierstücke

Gewindereduziermuffen und Gewindereduzierstücke in Stahl verzinkt-blau – Übergänge von M6 auf M8 bis…

Flansch- / Bundmuttern

Flansch- / Bundmuttern

Flanschmuttern mit Sperrzahn nach DIN 6923 und Flachbundmuttern nach DIN 6331 – in Stahl, Edelstahl…

Distanzhalter

Distanzhalter

Distanzhalter mit Innen-/Innengewinde und Innen-/Außengewinde in Stahl verzinkt und Messing…

Flügelmuttern

Flügelmuttern

Flügelmuttern nach DIN 315 in amerikanischer Form – in Messing blank, Edelstahl A2 und A4 sowie…

Ringmuttern

Ringmuttern

Ringmuttern nach DIN 582 und hochfeste GK8-Ringmuttern mit CE-Kennzeichen – in Stahl verzinkt, blank…

Muttern Sonderformen metrisch

Muttern Sonderformen metrisch

Muttern in Sonderformen: Rändel-, Vierkant-, Kronen-, Schlitz-, Nut- und Schweißmuttern sowie…

Zollmuttern ähnl. DIN934

Zollmuttern ähnl. DIN934

Zollmuttern in Sechskantform ähnlich DIN 934 – UNC-Zollgewinde in Stahl verzinkt-blau, für Anlagen…

Einschlagmuttern

Einschlagmuttern

Einschlagmuttern mit 4 Einschlagspitzen und Einschlagmuffen mit Bund in Stahl verzinkt-blau –…

Blech- / Käfigmuttern

Blech- / Käfigmuttern

Käfigmuttern mit Federstahl- und Edelstahlkäfig sowie Blechmuttern als C-Clip – für Gewinde in…

Einschraubmuffen für Holz

Einschraubmuffen für Holz

Einschraubmuffen für Holz von RAMPA in Typ B mit Schlitz sowie Typ SK und SKD mit Innensechskant –…

Hülsenmuttern

Hülsenmuttern

Hülsenmuttern mit Senk-, Linsensenk- und Flachkopf von M3 bis M16 – in Edelstahl und A4, Messing…

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Widerruf

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Hinweis Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Grafik in voller Größe öffnen.

Der Hinweis als Text

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Den Hinweis als Text anzeigen

Gesetzliche Gewährleistung.

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien